Verwaltungsgerichtshof
01.10.1980
0403/80
Ein Bfr bekämpft zwei Verwaltungsakte, die wegen ihres sachlichen und persönlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden worden sind. Ein Erkenntnis mit
a) Abweisung der Beschwerde als unbegründet, Kostenzuspruch an belangte Behörde oder
b) Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Kostenzuspruch an Bfr.