Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1980

Geschäftszahl

0403/80

Rechtssatz

Ein Bfr bekämpft zwei Verwaltungsakte, die wegen ihres sachlichen und persönlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden worden sind. Ein Erkenntnis mit

a) Abweisung der Beschwerde als unbegründet, Kostenzuspruch an belangte Behörde oder

b) Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Kostenzuspruch an Bfr.