Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1980

Geschäftszahl

0374/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2226/77 E 16. Juni 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.