Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1982

Geschäftszahl

0322/80

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Zuerkennung von Aufwandersatz für das wiederaufgenommene Verfahren in dem Fall, daß der Kostenabspruch betreffend das abgeschlossene Verfahren unberührt bleibt.

Beachte

Vorgeschichte:

0669/77 B 22. Februar 1978;

Besprechung in:

AnwBl 8 aus 1983,, Nr. 1823;