Ein unberechtigter Einspruch des Dienstnehmers gegen eine Versetzung gemäß § 101 ArbVG rechtfertigt nicht dessen Kündigung durch den Dienstgeber.Ein unberechtigter Einspruch des Dienstnehmers gegen eine Versetzung gemäß Paragraph 101, ArbVG rechtfertigt nicht dessen Kündigung durch den Dienstgeber.