Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1980

Geschäftszahl

0258/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2417/79 E 1. Juli 1980 RS 4

Stammrechtssatz

Auch das Weisungsrecht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber anderen Gesellschafter-Geschäftsführern "hinsichtlich der Geschäftsführung" berechtigt für sich allein noch nicht zum Schluß, daß dieser Geschäftsführer nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft gewesen sein könne.