Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1980

Geschäftszahl

0258/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1905/79 E 17. Juni 1980 RS 3

Stammrechtssatz

Auch die Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers "längstens für die Dauer der Gesellschaftsverhältnisse" schließt nicht zwingend seine Arbeitnehmereigenschaft aus.