Verwaltungsgerichtshof
01.07.1980
0258/80
GRS wie 1905/79 E 17. Juni 1980 RS 3
Auch die Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers "längstens für die Dauer der Gesellschaftsverhältnisse" schließt nicht zwingend seine Arbeitnehmereigenschaft aus.