Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1980

Geschäftszahl

0207/80

Rechtssatz

Die Wortfolge "Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs" vergleiche Paragraph 82, Absatz 5, StVO 1960 sowie Paragraph 2, Absatz 2, Wiener Gebrauchsabgabengesetz) bezieht sich auf den fließenden und nicht auf den ruhenden Verkehr.