Verwaltungsgerichtshof
20.05.1980
0207/80
Die Wortfolge "Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs" vergleiche Paragraph 82, Absatz 5, StVO 1960 sowie Paragraph 2, Absatz 2, Wiener Gebrauchsabgabengesetz) bezieht sich auf den fließenden und nicht auf den ruhenden Verkehr.