Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1981

Geschäftszahl

0153/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2943/80 B 28. November 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Hat der Landeshauptmann im Spruch eines Einspruchsbescheides nur über die Formalversicherung entschieden, so ist eine Berufung an den Bundesminister f soziale Verwaltung unzulässig.