Verwaltungsgerichtshof
20.11.1981
0153/80
GRS wie 0345/70 E 29. Oktober 1970 Vwslg 7897 A/1970 RS 2
Wurde im Bescheid des Versicherungsträgers nur über die Frage der Versicherungspflicht abgesprochen, ist das Bundesministerium nicht befugt, als Berufungsbehörde über das Vorliegen einer Formalversicherung zu entscheiden.