Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1981

Geschäftszahl

0153/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0345/70 E 29. Oktober 1970 Vwslg 7897 A/1970 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde im Bescheid des Versicherungsträgers nur über die Frage der Versicherungspflicht abgesprochen, ist das Bundesministerium nicht befugt, als Berufungsbehörde über das Vorliegen einer Formalversicherung zu entscheiden.