Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1981

Geschäftszahl

0153/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1043/72 B 25. September 1972 VwSlg 8287 A/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle der Abweisung des Verlangens auf Übergang der Entscheidungspflicht seitens der Oberbehörde geht der Rechtszug wie bei der Nichterfüllung der Entscheidungspflicht an die Behörde, die bei Nichterfüllung der Entscheidungspflicht durch die Oberbehörde auf Antrag der Partei gemäß Paragraph 73, Absatz 2, AVG 1950 zur Entscheidung zuständig wäre.