Verwaltungsgerichtshof
24.04.1980
0056/80
Der besondere konstitutive Zollschuldtatbestand des Paragraph 174, Absatz 3, Litera a, zweiter Halbsatz ZollG 1955 knüpft das Entstehen der Abgabenschuld an ein bestimmtes individuelles Verhalten des Zollschuldners. Unter dem rechtserheblichen Tatbestandsmerkmal des "Ansichbringens" ist jeder Erwerb der Gewahrsame (Paragraph 51, ZollG 1955) über ein einfuhrzollpflichtige zollhängige Ware durch den (weiteren) Zollschuldner zu verstehen (objektives Tatbestandsmerkmal).
Fortgesetztes Verfahren:
85/16/0099 E 12. Dezember 1985 VwSlg 6060 F/1985;