Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1980

Geschäftszahl

0038/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0039/80 E 14. November 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Hat die belangte Behörde im Spruch dieses Bescheides nur über einen - nach Paragraph 59, Absatz eins, letzter Satz AVG trennbaren - Anspruch (Antrag) entschieden, so ist das Verfahren über die Säumnisbeschwerde teilweise einzustellen.