Verwaltungsgerichtshof
14.11.1980
0038/80
GRS wie 0039/80 E 14. November 1980 RS 2
Hat die belangte Behörde im Spruch dieses Bescheides nur über einen - nach Paragraph 59, Absatz eins, letzter Satz AVG trennbaren - Anspruch (Antrag) entschieden, so ist das Verfahren über die Säumnisbeschwerde teilweise einzustellen.