Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1980

Geschäftszahl

0037/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1087/67 B 21. September 1967 VwSlg 3653 F/1967 RS 1

Stammrechtssatz

Die selbst irrtümlich gewählte Bezeichnung eines erstinstanzlichen Bescheides als die des angefochtenen Bescheides führt zur Zurückweisung der Beschwerde (Hier: ...der durch die Berufungsbehörde bestätigte Bescheid des Finanzamtes ...; Hinweis E 16.4.1959, 2003/57, 2004/57, VwSlg 4941 A/1959).