Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.05.1980

Geschäftszahl

0017/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0554/48 E 8. Dezember 1948 VwSlg 621 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebend für die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides ist die Fassung, in der er der Partei zugestellt wurde.