Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1980

Geschäftszahl

0010/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1508/65 B 19. Oktober 1965 VwSlg 6786 A/1965 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage des Ausschlusses der Anwendbarkeit des Paragraph 73, im Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde gegen die Berufungsbehörde.