Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1980

Geschäftszahl

3411/79

Rechtssatz

Hat die Abgabenbehörde einem Ansuchen um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung unter Nachfristsetzung nicht stattgegeben, so stellt eine weitere Fristverlängerung eine Erstreckung der Nachfrist dar. Der Antrag auf neuerliche Firsterstreckung kann dann ohne Nachfrist abgelehnt werden.