Verwaltungsgerichtshof
25.01.1980
3411/79
Erlaßmäßige Fristenregelungen des BMF für Wirtschaftstreuhänder sind für die Frage, ob eine Abgabenerklärung objektiv verspätet eingebracht wurde, ohne Belang. Eine solche Fristenregelung kann allerdings die Verspätung entschuldbar machen.