Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1981

Geschäftszahl

3382/79

Rechtssatz

Vermerk: Beschluß betrifft Berichtigung eines u. a. Aufwandersatz zum Gegenstand habenden Beschlusses; die Erledigung läßt ein Eingehen auf den Verfahrenshilfeantrag als entbehrlich erscheinen.