Verwaltungsgerichtshof
06.05.1980
3371/79
Der Grundsatz, daß schon vor der Eröffnung eines Gewerbebetriebes durch Aufnahme der werbenden Tätigkeit eindeutige Vorbereitungshandlungen einkommensteuerrechtlich relevant sind, gilt auch für eine geplante Beteiligung an einem Gewerbebetrieb als Mitunternehmer. (Hinweis E 26.11.1979, 2846/78)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003371.X01