Verwaltungsgerichtshof
03.03.1980
3270/79
GRS wie 3243/79 E 10. März 1980 RS 3
Ermittlungsverfahren und konkrete Feststellungen sind nur hins. solcher Tatsachen entbehrlich, die ganz allg. und daher auch für den zur Rechtskontrolle berufenen VwGH offenkundig sind.