Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1980

Geschäftszahl

3264/79

Rechtssatz

Es besteht kein subjektives Recht des Beamten darauf, daß für eine ihm gebührende Erschwerniszulage (Paragraph 19, a GG 56) von der in Paragraph 15, Absatz 5, GG 56 vorgesehenen, nur der Verwaltungsvereinfachung dienenden Möglichkeit der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird.