Verwaltungsgerichtshof
10.03.1980
3243/79
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0521/80
Ermittlungsverfahren und konkrete Feststellungen sind nur hins. solcher Tatsachen entbehrlich, die ganz allg. und daher auch für den zur Rechtskontrolle berufenen VwGH offenkundig sind.
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003243.X03