Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1980

Geschäftszahl

3243/79

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0521/80

Rechtssatz

Ermittlungsverfahren und konkrete Feststellungen sind nur hins. solcher Tatsachen entbehrlich, die ganz allg. und daher auch für den zur Rechtskontrolle berufenen VwGH offenkundig sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1980:1979003243.X03