Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1981

Geschäftszahl

3177/79

Rechtssatz

Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme verfügt wird, ist im Verwaltungsweg mit Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen.