Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1980

Geschäftszahl

3159/79

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, welche Wirkung es hat, wenn nach Ablauf der Mängelbehebungsfrist ein Bediensteter des VwGH ohne richterlichen Auftrag die unterbliebene Behebung eines Gebrechens urgiert.