Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1982

Geschäftszahl

3125/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0076/51 E 16. Februar 1952 VwSlg 2453 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die der Verfassung des Beschädigten entsprechende Betätigung in ihrer sozialen Geltung dem früheren Beruf bzw der beruflichen Vorbildung des Beschädigten wenigstens annähernd gleichkommt. Dabei kommt es nur auf soziale, nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte an.