Verwaltungsgerichtshof
23.04.1980
3099/79
Ist das nächstgelegene Wachzimmer geschlossen, so ist der Verständigungspflicht iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO nur dann entsprochen, wenn die Meldung bei der nächsten offenen Sicherheitsdienststelle erstattet wird.