Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1980

Geschäftszahl

3099/79

Rechtssatz

Ist das nächstgelegene Wachzimmer geschlossen, so ist der Verständigungspflicht iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO nur dann entsprochen, wenn die Meldung bei der nächsten offenen Sicherheitsdienststelle erstattet wird.