Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1981

Geschäftszahl

3087/79

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Wertminderung oder auch der völlige Verlust eines ertragbringenden Vermögens wie zB eines Mietwohnhauses, regelmäßig mit der Minderung oder dem Entgang künftiger Erträge verbunden ist, macht eine Entschädigung für die Vermögenseinbuße noch nicht zu einer Entschädigung als Ersatz für künftighin entgehende Einnahmen iS des Paragraph 32, Ziffer eins, EStG. (VJ)