Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1980

Geschäftszahl

3024/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0379/64 B 9. April 1965 VwSlg 6659 A/1965 RS 11

Stammrechtssatz

War ein Zustellungsempfänger im Zeitpunkt der Zustellung nicht handlungsfähig, so kann, mochte auch die Entmündigung damals noch nicht ausgesprochen sein, der später bestellte Kurator die Zustellung des Bescheides begehren.