Auch ein städtischer Parkplatz kann als "Landschaftsteil" iSd § 41 Abs 1 des Tiroler Abfallbeseitigungsgesetzes angesehen werden.Auch ein städtischer Parkplatz kann als "Landschaftsteil" iSd Paragraph 41, Absatz eins, des Tiroler Abfallbeseitigungsgesetzes angesehen werden.