Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1980

Geschäftszahl

2873/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2812/79 E 1. Juli 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Vertragspartner des Anstellungsvertrages sind der Geschäftsführer und die Gesellschaft, vertreten durch die (übrigen) Gesellschafter, die allerdings auch ein anderes Organ (Aufsichtsrat, andere Geschäftsführer) hiezu bevollmächtigen können.