Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1981

Geschäftszahl

2814/79

Rechtssatz

Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch vor, wenn ein Dienstnehmer nach seiner Pensionierung für seinen ehemaligen Dienstgeber als Konulent tätig wird (Hinweis E 10.12.1979, 0032/79).