Verwaltungsgerichtshof
01.07.1980
2812/79
Vertragspartner des Anstellungsvertrages sind der Geschäftsführer und die Gesellschaft, vertreten durch die (übrigen) Gesellschafter, die allerdings auch ein anderes Organ (Aufsichtsrat, andere Geschäftsführer) hiezu bevollmächtigen können.