Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1980

Geschäftszahl

2812/79

Rechtssatz

Vertragspartner des Anstellungsvertrages sind der Geschäftsführer und die Gesellschaft, vertreten durch die (übrigen) Gesellschafter, die allerdings auch ein anderes Organ (Aufsichtsrat, andere Geschäftsführer) hiezu bevollmächtigen können.