Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1980

Geschäftszahl

2783/79

Rechtssatz

Zufolge der Amtswegigkeit des Verfahrens hat im Falle der Nichtvorlage einer Bestätigung die Behörde eine Anfrage an die betreffende Stelle zu richten. Von einer Verletzung der Mitwirkungspflicht kann in einem solchen Fall nicht gesprochen werden.