Verwaltungsgerichtshof
16.04.1980
2783/79
Zufolge der Amtswegigkeit des Verfahrens hat im Falle der Nichtvorlage einer Bestätigung die Behörde eine Anfrage an die betreffende Stelle zu richten. Von einer Verletzung der Mitwirkungspflicht kann in einem solchen Fall nicht gesprochen werden.