Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1980

Geschäftszahl

2778/79

Rechtssatz

Der im Paragraph 9, Absatz 5, PensionsG 1965 gebrauchte Begriff der "Erwerbsunfähigkeit" ist normativ auf den Begriff der "Unfähigkeit zu einem zumutbaren Erwerb" in den Absatz eins und 2 dieser Gesetzesstelle abgestellt und daher mit diesem gleichzusetzen.