Verwaltungsgerichtshof
15.10.1980
2778/79
Der im Paragraph 9, Absatz 5, PensionsG 1965 gebrauchte Begriff der "Erwerbsunfähigkeit" ist normativ auf den Begriff der "Unfähigkeit zu einem zumutbaren Erwerb" in den Absatz eins und 2 dieser Gesetzesstelle abgestellt und daher mit diesem gleichzusetzen.