Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1980

Geschäftszahl

2763/79

Rechtssatz

Der Zulagenanspruch hängt ausschließlich von der Art der vom Bfr verrichteten Dienste ab. (Dass der Vorgänger des Bfrs A-Bediensteter war, ist somit unbeachtlich!) - Hinweis E 15.2.1978, 2233/74.