Ausführungen über die Berücksichtigung eines an sich geringen Anteiles höherwertiger Tätigkeit bei Bemessung der Höhe der Verwendungszulage nach Z 2.Ausführungen über die Berücksichtigung eines an sich geringen Anteiles höherwertiger Tätigkeit bei Bemessung der Höhe der Verwendungszulage nach Ziffer 2,