Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1980

Geschäftszahl

2713/79

Rechtssatz

Der Beginn des Zeitraumes, für den ein der Bemessung unterliegender Anspruch auf Verwendungsabgeltung oder Umlage entstanden ist, ist mit dem auf dem Tag der Verwendungsänderung folgenden Monatsersten festzustellen.