Verwaltungsgerichtshof
25.02.1980
2713/79
Bei der Beurteilung, ob es sich bei Dienstleistungen des Beamten um "dauernde" iSd Paragraph 30 a, Absatz eins, GehG handelt, ist davon auszugehen, ob eine zeitliche Begrenzung der Verwendungsdauer von vornherein bestanden hat.