Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1980

Geschäftszahl

2713/79

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob es sich bei Dienstleistungen des Beamten um "dauernde" iSd Paragraph 30 a, Absatz eins, GehG handelt, ist davon auszugehen, ob eine zeitliche Begrenzung der Verwendungsdauer von vornherein bestanden hat.