Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1980

Geschäftszahl

2677/79

Rechtssatz

Im Bescheid über die Festsetzung der Lehrverpflichtung eines ao Univ. Prof. sind zur Begründung Sachverhaltsfeststellungen betreffend die gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraph 31, Absatz 5, UOG zu treffen und jede Abweichung vom Antrag des zuständigen Kollegialorganes ist zu begründen.