Verwaltungsgerichtshof
16.06.1980
2677/79
Im Bescheid über die Festsetzung der Lehrverpflichtung eines ao Univ. Prof. sind zur Begründung Sachverhaltsfeststellungen betreffend die gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraph 31, Absatz 5, UOG zu treffen und jede Abweichung vom Antrag des zuständigen Kollegialorganes ist zu begründen.