Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1981

Geschäftszahl

2665/79

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß die Dienstnehmer schon bei Abschluß des Dienstvertrages damit rechnen mußten, nicht am Sitz der Firma des Beschwerdeführers arbeiten zu können, sondern im gesamten Bundesgebiet und sogar im Ausland eingesetzt zu werden, schließt nicht aus, daß es sich bei den vom Beschwerdeführer geleisteten Tagesgeldern um sozialversicherungsbeitragsfreie Auslagenersätze nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG handeln kann.

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

0708/77 E 19. Oktober 1979 VwSlg 9949 A/1979 RS 1;

(RIS: abgv)