Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1980

Geschäftszahl

2654/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0771/68 B 29. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht seine eigenen Erkenntnisse oder Beschlüsse, sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit, das Verfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen wiederaufzunehmen.