Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1980

Geschäftszahl

2654/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2487/58 B 7. Jänner 1959 RS 1

Stammrechtssatz

Eine behauptete unrichtige Anwendung von Rechtsvorschriften durch den VwGH kann nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor diesem Gericht führen.