Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1980

Geschäftszahl

2649/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2191/78 E 17. Jänner 1979 VwSlg 9739 A/1979 RS 1 (hier: Antrag auf Sonderurlaub aus familiären Gründen, jedoch Verfügung des Dienststellenleiters einen Zeitausgleich für geleistete Überstunden bzw. einen Ersatzruhetag zu konsumieren).

Stammrechtssatz

Auch "Sonderurlaub" darf dem Beamten nur für eine Zeit gewährt werden, für die er nicht ohnehin schon wegen eines gewährten Erholungsurlaubes von der Verpflichtung zur Dienstleistung befreit ist.