Verwaltungsgerichtshof
02.07.1981
2595/79
GRS wie 1781/74 E 19. März 1975 VwSlg 8789 A/1975 RS 1
Liegen die im Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, bezeichneten Hinderungsgründe und die nach Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, vorgesehenen besonderen örtlichen Verhältnisse nur vorübergehend vor, dann ist - bei Erfüllung der im Absatz 5, bezeichneten Voraussetzung - die Nachsicht vom Befähigungsnachweis lediglich auf die Dauer des Zutreffens dieser Merkmale, somit zeitlich beschränkt, zu erteilen.