Verwaltungsgerichtshof
18.06.1980
2541/79
GRS wie 0219/78 E 29. Jänner 1979 RS 1
Der Ermittlung der Nebengebührenwerte ist derjenige Durchschnitt zugrunde zu legen, der für die vor der Behinderung bezogenen Nebengebühren repräsentativ ist. Dies kann nicht dazu führen, daß ein Kalendermonat schlechthin schon deswegen, weil nur ein Krankheitstag darin enthalten ist, ausgeschieden wird.