Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1980

Geschäftszahl

2541/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0219/78 E 29. Jänner 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Ermittlung der Nebengebührenwerte ist derjenige Durchschnitt zugrunde zu legen, der für die vor der Behinderung bezogenen Nebengebühren repräsentativ ist. Dies kann nicht dazu führen, daß ein Kalendermonat schlechthin schon deswegen, weil nur ein Krankheitstag darin enthalten ist, ausgeschieden wird.