Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1979

Geschäftszahl

2495/79

Rechtssatz

Eine vom Zulassungsbesitzer an die bei ihm beschäftigten Lenker gegebene Dienstanweisung kann diesen nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer persönlich treffenden Verpflichtung auf den ohnehin diesbezüglich separat unter Strafsanktion stehenden Lenker nicht möglich ist (Hinweis E 13.2.1979, 2969/76 und E 18.11.1971, 951/70 VwSlg 8108 A/1971 RS 2).