Verwaltungsgerichtshof
18.12.1979
2495/79
Eine vom Zulassungsbesitzer an die bei ihm beschäftigten Lenker gegebene Dienstanweisung kann diesen nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer persönlich treffenden Verpflichtung auf den ohnehin diesbezüglich separat unter Strafsanktion stehenden Lenker nicht möglich ist (Hinweis E 13.2.1979, 2969/76 und E 18.11.1971, 951/70 VwSlg 8108 A/1971 RS 2).