Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1980

Geschäftszahl

2483/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0320/64 E 11. Dezember 1964 VwSlg 6517 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Daß der Anspruch auf Pflegezulage davon abhängt, ob die Dienstbeschädigung eine wesentliche Bedingung der Hilflosigkeit ist, gilt sinngemäß auch für den Anspruch auf die Stufen römisch zwei bis römisch fünf der Pflegezulage, sofern nicht das Gesetz eine andere Regelung.