Verwaltungsgerichtshof
16.02.1981
2473/79
Der Partei kann der Ersatz für die Kosten einer "Stellungnahme" der jeweiligen Untersuchungsanstalt zum Vorbringen des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren nicht vorgeschrieben werden, wohl aber der Ersatz der Kosten der "Untersuchung".
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002473.X01