Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.1981

Geschäftszahl

2473/79

Rechtssatz

Der Partei kann der Ersatz für die Kosten einer "Stellungnahme" der jeweiligen Untersuchungsanstalt zum Vorbringen des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren nicht vorgeschrieben werden, wohl aber der Ersatz der Kosten der "Untersuchung".

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1979002473.X01