Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1979

Geschäftszahl

2444/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/05/09 0164/63 1

Stammrechtssatz

Die Unkenntnis der Straßenverkehrsvorschriften kann bei einen Kraftfahrer niemals als unverschuldet angesehen werden.