Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1979

Geschäftszahl

2444/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0751/74 E 25. September 1974 RS 1

(Eine mehrere Stunden (hier 12) nach dem Unfall erfolgte Meldung widerspricht der Verständigungspflicht iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO).

Stammrechtssatz

Der Begriff "ohne unnötigen Aufschub" ist streng auszulegen. (Hinweis auf E vom 12.11.1970, 1771/69)